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beschäftigt sich mit Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens im Kindes- und Erwachsenenalter
untersuchen, behandeln und beraten Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen
Die Logopädie ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber ist zur Zeit eine Eigenbeteiligung von 10 % an den Therapiekosten vorgeschrieben zuzüglich der Rezeptgebühr von 10 €. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Ihre Krankenkasse wird Ihnen gern weitere Auskünfte erteilen.
Privat versicherte Patienten erhalten vor Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag. Zur Klärung der Kostenübernahme sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Eine logopädische Therapie kann von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Neurologen, Kieferorthopäden oder Hausärzten verordnet werden.